Die Dutch Venue Association stellt hohe Anforderungen an ihre Mitglieder, wodurch sichergestellt wird, dass die DVA-Mitgliedsorte strenge Standards erfüllen. Wir prüfen jeden Veranstaltungsort anhand einer gründlichen Checkliste. Die endgültige Zertifizierung wird vom unabhängigen Vorsitzenden der DVA sorgfältig geprüft, um die höchsten Qualitätsstandards zu gewährleisten.
Alle DVA-Standorte sind bei der Handelskammer registriert. Sie verfügen über die erforderlichen Genehmigungen, darunter eine Lizenz nach dem Schank- und Speisewirtschaftsgesetz sowie eine Betriebserlaubnis. In Sachen Lebensmittelsicherheit arbeiten sie akribisch nach den Richtlinien einer HACCP-Zertifizierung bzw. nach den geltenden Hygienevorschriften. Darüber hinaus werden die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes sorgfältig befolgt, einschließlich der Anforderungen an die betriebliche Gefahrenabwehr (BHV). Der Standort garantiert Qualität und Sicherheit an allen Fronten.
Jedes DVA-Mitglied ist gesetzlich verpflichtet, eine Risikobewertung und -beurteilung sowie einen Aktionsplan zu erstellen. Hat das Mitglied diese ordnungsgemäß erstellt? Sind die RI&E und der Aktionsplan richtig auf die Risiken der Organisation zugeschnitten? Auf der Grundlage eines Audits wird die Organisation gemäß den Leitlinien der Arbeitsaufsichtsbehörde bewertet.
Die Standorte verfügen über gut ausgebildetes Personal und bilden sich regelmäßig fort. Mehrere Standorte fungieren als zertifizierte Ausbildungsbetriebe, halten sich an die Regeln der Arbeitsbedingungen und sorgen für eine faire Bezahlung und den Einsatz der Mitarbeiter. Die DVA-Standorte stehen für Gleichbehandlung und diskriminieren die Mitarbeiter nicht.
CSR-Initiativen variieren je nach Mitglied und Standort, ohne dass es eine einheitliche DVA-Richtlinie gibt. Die Mitglieder unterwerfen sich den Regeln des MVO Nederland "Changing together in the hospitality industry". Sie nehmen auch an Workshops teil, um das Bewusstsein und die Relevanz zu fördern. Zu den CSR-Aktivitäten gehören Unterkunft, Energie, Personalwesen, Beschaffung, Nachhaltigkeit, Vermeidung von Lebensmittelabfällen und Abfallmanagement.
DVA-Standorte werden laufend auf ihre Zahlungsfähigkeit überprüft. DVA garantiert die Erfüllung von Verträgen auch bei Standortproblemen, indem sie alternative Möglichkeiten anbietet.
Die Sicherheit steht an den Veranstaltungsorten der DVA an erster Stelle und wird jederzeit gewährleistet. Die Risiken einer Veranstaltung werden in Absprache mit dem Kunden bewertet. Das Sicherheitspersonal wird an die Anforderungen des Kunden angepasst und es werden strenge Brandschutzstandards eingehalten. Ein flexibles Sicherheitskonzept ist vorhanden. Mögliche terroristische Bedrohungen werden selbstverständlich ernst genommen. Die elektrische Ausrüstung entspricht den NEN-Normen. Evakuierungsübungen werden regelmäßig abgehalten.
Gemeinsam legen Standort und Kunde klare Vereinbarungen fest. Dazu gehören klare Vereinbarungen über Zahlungsbedingungen, Tarife, Änderungen, Kosten und Hausordnung. Diese Vereinbarung gewährleistet eine reibungslose und transparente Zusammenarbeit. Die Standorte wenden in der Regel die DVA-Liefer- und Stornobedingungen an.